Patienten können generell mit ihrer Krankenversichertenkarte eine Behandlung in unserer Praxis wahrnehmen.
Eine Überweisung eines Arztes ist nicht unbedingt erforderlich. Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen
und der meisten privaten Krankenversicherungen bei gegebener Indikation.
Patienten melden sich zunächst telefonisch zu einem ersten Gespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden bei uns an.
Die Sprechstunde ist ein Versorgungsangebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung
der Problematik. Nach dem Erstgespräch kann eine Therapie auch bei einem anderen Therapeuten eingeleitet werden.
Mindestens zwei Erstgespräche müssen stattgefunden haben, bevor entweder eine Akutbehandlung mit 12 Therapie-einheiten
beantragt wird oder nach einer Wartezeit, probatorische Sitzungen stattfinden können, denen dann eine KZT (Kurzzeittherapie)
durch Antragstellung bei der Krankenkasse mit 12 Therapieeinheiten folgen kann.
Die KZT kann um weitere 12 Therapieeinheiten im Rahmen des Gesamtkontingentes einer KZT ergänzt werden. Eine KZT kann in eine LZT (Langzeittherapie) übergehen.
In der Verhaltenstherapie stehen derzeit höchstens 80 Sitzungen a 50 Minuten zur Verfügung.
TELEFONISCHE SPRECHZEITEN entnehmen sie bitte den Ansagen der jeweiligen Anrufbeantworter. 200 Minuten telefonische Erreichbarkeit stehen wöchentlich zur Verfügung.
Frau Maluck :
Telefon : 02941 - 20 24 380
Frau Goebel - Thiem
Telefon: 02941 - 20 24 390
Telefax der Praxis : 02941 - 20 24 370